DIE FAMILIENBERATERIN

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und ein minderjähriges Kind haben, so müssen Sie vieles mit Ihrem zukünftigen Exmann, bzw. Vater der Kinder vereinbaren. Ein völlig neuer Alltag ist für Sie und Ihre Kinder zu planen, viel zu bedenken und zu organisieren. Gerade, wenn Sie berufstätig sind, oder davor stehen wieder in den Beruf einzusteigen, sind Sie in gewisser Weise auch auf die Kooperationsbereitschaft Ihres Exmannes angewiesen. Hier gute, tragfähige Vereinbarungen zu treffen, wäre sehr wünschenswert, weil auch entlastend für Sie und die Kinder.

Da die Kinder bei einer Scheidung viel brauchen, um sich an die neue Situation der Trennung der Eltern anzupassen, wurde im Zuge der letzten Familienrechtsreform die sogenannte verpflichtende Elternberatung gem. § 95 Abs1. AußStrG eingeführt. Da auch Kinder sehr belastet in dieser sehr kritischen Zeit der Trennung sind, wurde diese Beratung mit dem Ziel eingeführt, dass Eltern im Rahmen dieses Gesprächs über die altersentsprechenden Bedürfnisse des Kindes, eine Scheidung betreffend, aufgeklärt werden. Man wollte damit das Bewusstein der Eltern für diese die Kinder sehr belastende Situation sensibilisieren. Ich biete Ihnen die gemäß §95 Abs. AußStrG für eine einvernehmliche Scheidung vorgeschriebene Elternberatung an.

Sie können diese allein oder gemeinsam mit Ihrem Mann in Anspruch nehmen und bekommen im Anschluss die für das Gericht notwendige Bescheinigung über die Teilnahme ausgestellt.

KOSTEN – ELTERN – BERATUNG
Einzelsession (60 min ) € 100,00
Paarsession (60 min) € 100,00